Urlaubsbetreuung vor Ort

Folgende Urlaubsbetreuungen vor Ort biete ich Ihnen aktuell an:

 

- Katzenbetreuung

- Kleintierbetreuung

- Stalltierbetreuung (z.B. Hühner, Wachteln, Esel)

 

Außerdem können Sie folgende extra Leistungen, während ihrer Abwesenheit, bei mir buchen:

 

- Blumen gießen

- Briefkasten leeren

- Lüften

- Mülltonnen raus- und reinstellen

usw.

 

Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Kennlerntermin. Bei diesem Termin können Sie mich persönlich kennenlernen und alle weiteren Details besprechen.

 

Preislisten / AGB's Urlaubsbetreuung vor Ort

Preislisten erhalten ab dem 01. Januar 2023 ihre Gültigkeit. 

Katzenbetreuung 
Ich besuche Ihre Stubentiger bei Ihnen zu Hause, füttere, säubere die Katzentoilette und natürlich kommen Streicheleinheiten und kleine Spielrunden ebenfalls nicht zu kurz
, Ihre Katze bleibt in ihrer gewohnten Umgebung und hat somit keinen Stress durch einen Ortswechsel. Auf Wunsch stelle ich Ihnen auch gerne einen Futterautomaten bereit. 

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Kleintierbetreuung
Gerne kümmere ich mich um Ihre Nagetiere und Ihre fliegenden und schwimmenden Mitbewohner. Ihre Tiere bleiben in ihrem gewohnten Zuhause, ich füttere sie dort, kümmere mich um die Käfigreinigung und natürlich kommt die persönliche Ansprache auch nicht zu kurz. 

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Stalltierbetreuung
Gerne kümmere ich mich um Ihre Esel, Hühner und sonstige Stalltiere. Ihre Tiere bleiben in ihrer gewohnten Umgebung, werden dort von mir gefüttert und ich kümmere mich um die Stallreinigung. Selbstverständlich kommt die persönliche Ansprache nicht zu kurz. 

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Kleiner Steuer-Tipp am Rande!

 

Haustierbetreuung ist steuerlich als "haushaltsnahe Dienstleistung", unter folgenden Bedingungen, absetzbar:

  • Durchführung der Betreuung im Haushalt des Steuerpflichtigen
  • Vorlage einer ordnungsgemäßen Rechnung
  • Überweisung der Rechnung per Bank, Scheck, Kreditkarte oder PayPal
  • Keine Barzahlung
  • Anerkennung ausschließlich der Betreuungskosten (Material oder z.B. Futteraufwendungen sind nicht begünstigt)

Auch das Ausführen des Hundes durch einen mobilen Tierbetreuers kann als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer abgesetzt werden. Wichtig ist allerdings, dass der Hund für das Gassi gehen tatsächlich im Haushalt des bzw. der Steuerpflichtigen abgeholt wird und nach dem Ausführen auch dorthin wieder zurückgebracht wird.